Übergang zu voll elektronischen öffentlichen Aufträgen in der EU

Ein Aspekt im neuen Modell der europäischen Richtlinien ist, das Verfahren der öffentlichen Aufträge durch elektronische Mittel zu realisieren und die öffentlichen Aufträge an sich „elektronisch“ zu erstellen. Es ist vorgesehen, dass jeder Mitgliedsstaat seine Verpflichtungen für die Einführung der öffentlichen Aufträge spätestens bis Mitte des Jahres 2018 einführt.

Die elektronische Vergabe von öffentlichen Aufträgen bedeutet die Anwendung der elektronischen Kommunikation im öffentlichen Sektor bei der Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen oder von anderen Tätigkeiten. Das elektronische Verfahren kann die Arbeit der Firmen wesentlich erleichtern, vor allem die der kleineren und mittleren Betriebe: durch das Erhöhen der Transparenz und des Zugangs zu dem Vergabeverfahren aber auch durch Mindern der Kosten für die Teilnahme. Die Erfahrung in der EU und außerhalb zeigte, dass die Verwendung von elektronischen Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen zu einer Steigerung der Teilnahme von kleineren und mittleren Betrieben führt.

Der langsame Übergang zur voll elektronischen Vergabe der Aufträge ist ein Teil der Ziele, die in der Strategie „Europa 2020“ vorgesehen sind und die allgemeine Tendenz, die die EK durch verschiedene Initiativen und Unterlagen fördert, sogar auf der Ebene der Gesetzgebung des EU-Rechtes.

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